Erbrecht und Vermögensnachfolge
Regelmäßig vernachlässigen anwaltliche Beratungen im Wirtschafts- und Handelsrecht die erbrechtlichen Fragestellungen. Denn essentiell ist die Beachtung von Vermögensnachfolgebestimmungen sowohl im privaten Bereich als auch bei der Unternehmensnachfolge. Mein schwerpunktmäßiges Beratungsangebot im Erbrecht erstreckt sich auf die Hilfestellung bei der Planung und Abfassung von Testamenten sowie bei der Abfassung von Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen. Das deutsche bürgerliche Recht lässt zwar jedem Erblasser einen weiten Spielraum für eine Ausgestaltung des Testamentes zu, so dass der Inhalt immer frei verfasst werden darf. Jedoch sind einige wenige Formvorschriften genau zu befolgen, um nicht die ganze Nachfolgeregelung ad absurdum zu führen. Daher sind vor einer Abfassung eines Testamentes zuerst die Festlegung der Ziele und des Willens des Testierenden und dann erst die Frage nach der idealerweise zu wählenden Form, etwa der eines Privattestamentes oder sogar eines Erbvertrages, zu klären. Häufig sind Streitigkeiten anzutreffen, wenn die Verwendung von juristisch vorgeprägten Begriffen nicht mit dem tatsächlichen Willen übereinstimmt. Mit einer Beratung können solche Unwägbarkeiten weitestgehend vermieden werden. Häufig anzutreffen ist auch das Phänomen des Verschwindens von Testamenten auf wundersame Weise, wenn sie nicht bei Gericht hinterlegt werden. Die Investition in eine fundierte anwaltliche Beratung ist daher immer empfehlenswert!
