Handels- und Wirtschaftsrecht
Unterstützung und Beratung biete ich Ihnen in den meisten Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts sowie im Gesellschaftsrecht an. Dazu gehören die Fertigung von Kooperations- und Rahmenverträgen, vor allem mit ausländischen Unternehmen. Weiterhin berate ich Sie bei der Abfassung von Gründungs- und Änderungsverträge von GbR, OHG, KG sowie GmbH, GmbH Co. KG. Die Fertigung von Anstellungsverträgen gehört selbstverständlich dazu.
Geschäftsführeranstellungsverträge
Die Abfassung von von Geschäftsführerverträgen einer Kapital- und Personenengesellschaft erfordert grundsätzlich keine juristischen Kunststücke. Jedoch sollte insbesondere hinsichtlich der Gewährung von Rentenansprüchen sowie bei der Frage der korrekt formulierten Pensionszusagen Obacht gegeben werden, da strenge steuerrechtliche Anforderungen an die Wirksamkeit bestehen. Gleiches gilt für die Einstellung von Familienangehörigen von Gesellschaftern.
Anstellungsverträge für Personal
Zur weitestgehenden Absicherung gegen rechtliche Streitigkeiten können Arbeitsverträge trotz - und wegen - der ziselierten arbeitsgerichtlichen Judikatur individuell angepasst werden. Dazu biete ich nach einer Analyse der Stellenbeschreibung individuell formulierte Vertragsgestaltungen an.
Forderungseinzug und Forderungsabwehr
Die Erfahrung zeigt, dass ohne anwaltliche Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden und Lieferanten häufig rechtliche und tatsächliche Anforderungen vor einer Klageerhebung übersehen werden. Der Verlust eines Prozesses ist oft mißlich, insbesondere wenn Erfolgsaussichten bei einer korrekten Vorgehensweise bestehen. Vergessen wird z.B. bei der Geltendmachung von Mängelrechten die Notwendigkeit, dem Verkäufer vor einer Klagererhebung grundsätzlich die Chance auf Nachbesserung fehlerhafter Ware einzuräumen. Das BGB orientiert sich in diesem Bereich an eine Wertung der Interessen, so dass wie auch im Werkvertragsrecht, immer eine gründliche rechtliche Absicherung durch Bewertung aller Tatsachen notwendig ist. Die Komplexität der Anforderungen macht eine anwaltliche Beratung in den meisten Fällen unentbehrlich. Dagegen steht beim Forderungseinzug in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit die vorherige Prüfung der Bonität eines Geschäftspartners sowie die Bewertung der Chancen auf eine tatsächliche Forderungsdurchsetzung im Vordergrund.
Unterstützung bei der Forderungsdurchsetzung in der russischen Föderation
Exklusiv biete ich die Unterstützung bei der Anspruchsdurchsetzung in der Russischen Föderation in Zusammenarbeit mit SOEX - den Link zu dieser Organisation finden Sie unter meinem Angebot unter "Produktzertifizierung"- und Anwaltskanzleien vor Ort in Russland an. Erfahrungsgemäß erfordert die Abstimmung mit der russischen Vertretung und das Nachhalten der aktuellen Verfahrensstände einen enormen Aufwand, der über die Kontrolle hinaus die zwar nur gering ausgeprägten, jedoch mit enormer Wirkung verbundenen Mentalitätsunterschiede berücksichtigt. Gerade das Vertrauen zueinander, neudeutsch "Human Factor", stellt sich in meiner Anwaltspraxis immer als das in Russland entscheidende Element dar. In der Vergangenheit sind wegen der Unterschätzung dieser vermeintlich gering ausgeprägten Mentalitätsunterschiede erfolgversprechende Projekte maßgeblich daran gescheitert.
