Strafverteidigung
Ich bearbeite Mandate aus dem Strafrecht gerne, da bei der Frage des Einsatzes von Verteidigungsstrategien bei Ermittlungsverfahren und in Hauptverhandlungen entgegen der Erwartungen der Mandanten häufig kreative Lösungsmöglichkeiten bestehen.
Vielen Anwälten ist nicht bewußt, dass eine kompetente Beratung im Zivilrecht bei der Bewertung von Schadensersatzansprüchen und bei der Bearbeitung von gesellschaftsrechtlichen Fragen nicht ohne präsente Kenntnisse des Strafrechts möglich ist. Zur Vermeidung von insolvenzrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen bleibt das Strafrecht auch in der zivilrechtlichen Beratung essentiell. Klug eingesetzte Kenntnisse im Strafrecht sind bei der Einstellung von Verfahren, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, zur Vermeidung zivilrechtlicher Ansprüche gegen vermeintlich Verantwortliche ein essentielles Standbein für eine Abwehr sämtlicher Ansprüche.
