Versicherungsrecht

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten vertrete ich ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsgesellschaften. Naturgemäß ist das Versicherungsrecht breit gestaffelt und bietet eine kaum noch überschaubare Varianz an Vertragsformulierungen und Schutzmöglichkeiten. Dies führt dazu, dass eine effektive Vertretung nur jeweils auf bestimmten Versicherungsgebieten möglich ist. Daher erstreckt sich meine Beratung auf die Abwicklung von Unfallversicherungsfällen im Straßenverkehr sowie auf den Bereich des Kranken- und Lebensversicherungsrechts.

Krankenversicherungsrecht

Ich biete Unterstützung im Krankenversicherungsrecht, insbesondere bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von ärztlichen Leistungen im privaten Krankenversicherungsrecht an. Aktuell ist die Problematik der Erstattung der Behandlungskosten aus alternativen Methoden, die häufig in Rechtsstreiten mit diversen Gutachtern und hohen Kosten mündet. Diese lassen sich vermeiden, wenn von Anfang an die korrekten Schritte dokumentiert und wissenschaftlich abgesichert werden. Durch eine Abstimmung mit der Versicherung vor Aufnahme einer Therapie können sich daraus begründende Streitfälle regelmäßig vermieden werden.

Beihilferecht

Das Beihilferecht ist durch die Reformierung in Gesetzesfassung hinsichtlich der Erstattungsansprüche der Beihilfeberechtigten nicht maßgeblich geändert worden. Nichtsdestotrotz werden Leistungsansprüche gekürzt und bei chronisch Erkrankten sogar teilweise auf das Minimum bis hin zum Eingreifen der untersten Grenze, der Härtefallregelung, herabgeschraubt. Daher sind Beihilfestreitigkeiten in meiner Kanzlei häufiger als in der Vergangenheit anzutreffen. Aufgrund der strengen tatsächlichen Voraussetzungen sind jedoch die meisten Kürzungen von Erstattungsleistungen durch die Gerichte als rechtmäßig anerkannt worden. Insoweit ist zur Bewertung von Klageaussichten immer eine strenge Vorprüfung erforderlich, um nicht in vergebliche Verfahren einzusteigen.

Unfall- und Haftpflichtversicherungsrecht

Im Unfallversicherungsrecht vertrete ich Sie in allen Ansprüchen aus Verkehrsunfällen mit PKW und LKW gegen die Versicherungen. Dies gilt für die außergerichtliche Schadensabwicklung wie für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Die Judikatur ist hier -wie fast überall - sehr fein ziseliert. Eine gründliche Beratung ist daher spätestens bei Zahlungsverweigerung durch eine Versicherung notwendig.